PWir haben beantragt, dass die Stadtverwaltung eine Qualitätsrichtlinie für Spielplätze und Spielorte erstellen möge, die Anwendung findet, wenn ein Spielraum neu gebaut bzw. ein bestehender saniert wird.
Hier unser Antrag:
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung eine Qualitätsrichtlinie für Spielräume (Spielplätze, Spielorte) zu erarbeiten. Diese findet Anwendung, wenn ein Spielraum neu gebaut bzw. ein bestehender saniert wird.
An der Erstellung der Richtlinie wird der Kultur- und Sozialausschuss als zuständiger Fachausschuss beteiligt.
Begründung:
Spielräume im öffentlichen Raum sind wichtig für die Entwicklung von Kindern. Sie bieten Möglichkeiten für Bewegung, soziale Interaktion, Naturerleben, Kreativität und die Entdeckung der eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten. Sie fördern das soziale Miteinander und schaffen lebendige Stadtquartiere.
Damit dies mit den zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen bestmöglich gelingt, bedarf es einer fundierten Spielraumplanung auf Basis einer Qualitätsrichtlinie.
Wir verstehen die Spielraumplanung in Friedrichshafen als Querschnittsaufgabe, bei der die räumliche Gestaltung und die Auswahl der Spielgeräte mit der spiel- und bewegungsanregenden Gestaltung Hand in Hand gehen müssen. Im Mittelpunkt der Planungen sollen dabei immer die künftigen Nutzer:innen und ihre Bedürfnisse stehen.
Die Einrichtung der Spielplatz-Checker sowie die seit langem etablierte Kinder- und Jugendbeteiligung würdigen wir ausdrücklich.
Neben den bereits genannten Aspekten spielt auch die Beachtung der Inklusion eine große Rolle. In der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK, Artikel 30, Absatz 5, Buchstabe d) heißt es: „Mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilnahme an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern an Spiel-, Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten teilnehmen können, einschließlich im schulischen Bereich.“ Dieser Verpflichtung durch die UN-BRK wird durch die Berücksichtigung in einer Spielplatzsatzung Rechnung getragen.
