Zum Inhalt springen

Dezernentenwahl: Wir nehmen Vorschlagsrecht wahr

| Aktuelles 

Wenn der Gemeinderat im Mai 2023 über die neue Spitze im Dezernat III abstimmt, möchte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als zweitstärkste Fraktion von ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch machen.

 

Das Vorschlagsrecht steht in § 50 Abs. 2 Satz 3 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Dort heißt es: „Sieht die Hauptsatzung mehrere Beigeordnete vor, sollen die Parteien und Wählervereinigungen gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Sitze im Gemeinderat berücksichtigt werden.“ 
Auf Friedrichshafen übertragen: Als zweitstärkste Fraktion sind nach Ausscheiden von Bürgermeister Andreas Köster die Grünen an der Reihe, eine Kandidatin oder einen Kandidaten vorzuschlagen, die oder der – sofern sich alle an das Vorschlagsrecht halten – auch von den Gemeinderät:innen gewählt werden würde. Eine Wahlpflicht der Gemeinderäte für die von den Grünen bevorzugte Bewerbung gibt es jedoch nicht. 
In Zukunft gehe es darum, die Herausforderungen, vor denen wir unter anderem bei den Themen Kindertagesstätten, Schulen, Integration und Inklusion stehen, zu meistern. Auch die Fähigkeit, den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserer Stadt zu erhalten und zu stärken, sei gefragt. Egal, ob weiblich, männlich oder divers: Erfahrung in diesem Bereich sei sicher von Vorteil. 
„Wir sind sehr optimistisch, eine kompetente Person mit Fachwissen, Führungserfahrung und -verantwortung, Einfühlungsvermögen sowie einer hohen Identifikation mit sozialen und kulturellen Themen zu finden“, fasst Fraktionsvorsitzende Anna Hochmuth die Anforderungen zusammen.

Zurück
Pic-Dezernentenwahl.png