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Grüne stehen für die Schaffung von Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen

| Aktuelles 

„Wohnraum für Friedrichshafen“ heißt die Offensive, die die Stadt Friedrichshafen 2015 gestartet hat. Schon vor der Zuwanderung der vielen Geflüchteten im Jahr 2015, haben sich die Stadtverwaltung und der Gemeinderat Gedanken zur Unterbringung von obdachlosen Menschen gemacht, zu denen häufig auch Menschen mit Fluchthintergrund in der Anschlussunterbringung gehören.

Bei allen Entscheidungen im Gemeinderat und im Beirat der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft (SWG) hat die Grünen-Fraktion immer nach folgenden Leitlinien abgestimmt, wenn es um Wohnraum für obdachlose Personen im gesamten  und Geflüchtete ging:

  • Friedrichshafen braucht mehr Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten und insbesondere mehr bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen – also auch für Geflüchtete und Obdachlose.
  • Geflüchtete Menschen und Menschen, die von Obdachlosigkeit betroffen sind, sollen menschenwürdig wohnen. Dazu gehört für uns, dass Familien in der Anschlussunterbringung eine vollwertige, die Gesundheit nicht beeinträchtigende Wohnung mit eigener Küche und Bad bewohnen können. Aktuell sind viele Familien in der Anschlussunterbringung in Häusern untergebracht, die aufgrund ihrer maroden Bausubstanz längst für den Abbruch vorgesehen sind. Schimmel und Nagetierbefall sind dort keine Seltenheit. In der ersten Phase, in der Menschen in Friedrichshafen von der Erstunterbringung durch den Landkreis in die Anschlussunterbringung der Stadt Friedrichshafen wechselten, war die Nutzung dieser Notwohnungen unumgänglich. Zu viele Einzelpersonen und Familien waren von Obdachlosigkeit betroffen, zu wenige Wohnungen wurden auf dem freien Markt über private Vermieter zur Verfügung gestellt. Und auch die SWG konnte nicht mehr als die jeweils freiwerdenden Wohnungen zur Verfügung stellen.
  • Wir stehen für die Förderung der Integration – und deshalb für eine dezentrale Unterbringung in unterschiedlichen Ortsteilen. Gleichzeitig sehen wir jedoch auch die Notwendigkeit einer Integrations-Begleitung durch Sozialarbeiter, Ehrenamtliche, Quartierstreffs, Kirchengemeinden, Vereine usw. Diese Unterstützung geling unserer Ansicht nach leichter, wenn mehrere Familien in kleinen gemeinsamen Wohneinheiten (= Mehrfamilienhaus-Unterbringung) an unterschiedlichen Orten im Stadtgebiet verteilt wohnen.
  • In den vergangenen fünf Jahren hat sich gezeigt, dass die SWG bei einer Fluktuation im unteren einstelligen Bereich auf Dauer nicht in der Lage sein wird, jährlich alle bzw. 15 freiwerdenden Wohnungen für die Anschlussunterbringung an die Stadt abzugeben. Zwei Gründe sprechen dagegen:

1. Durch die Vielzahl von Bewohner:innen in der Anschlussunterbringung bei der SWG kommt es bereits heute zu Häufungen in einzelnen Wohnquartieren. Dies widerspricht dem Grundsatz der dezentralen Unterbringung und ist nicht integrationsfördernd.

2. Die SWG hat den Auftrag, Wohnraum für die breiten Schichten der Bevölkerung bereitzustellen. Bei der Abgabe jeder freiwerdenden Wohnung an die Stadt kommen Menschen mit geringen oder mittleren Einkommen, die evtl. bereits in Friedrichshafen leben und arbeiten und/oder hier als ausgebildete Fachkräfte dringend benötigt werden, nicht mehr zum Zug.

Deshalb haben wir dafür gestimmt, dass maximal zehn Wohnungen (statt 15) pro Jahr für geflüchtete und obdachlose Menschen von der SWG bereitgestellt werden sollen. Diese Variante wurde bei zwölf Gegenstimmen angenommen. Und wir haben dafür gestimmt, dass diese Regelung auf drei Jahre befristet wird (Alternativen waren „unbefristet“ und „auf 5 Jahre befristet“). Diese Befristung gibt uns die Möglichkeit, zeitnah reagieren zu können, für den Fall, dass der aktuelle Beschluss nicht zum gewünschten Ziel führt. Diese Variante wurde mit elf Gegenstimmen angenommen.

Gleichzeitig wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass sowohl die SWG als auch die Zeppelin Wohlfahrt (die der Stadt bis 2025 jährlich 5 Wohnungen aus ihrem Bestand zur Verfügung stellt), mittels städtischer Grundstücke sowie Förderprogrammen des Bundes und des Landes in die Lage versetzt werden sollen, dort geeignete Wohngebäude in Modul-/Leichtbau- oder Massiv-Bauweise zu erstellen.

Die komplette Sitzungsvorlage inklusive des Beschlusses des Gemeinderats vom 22.07.2020 könnt ihr hier nachlesen

 

Definition Gemeinschaftsunterkünfte und Anschlussunterbringung

Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, werden zunächst für die Zeit der Erstunterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (GU) untergebracht. Dafür ist der Landkreis zuständig.

Während der Dauer des Asylverfahrens – maximal 24 Monate – sind Asylsuchende verpflichtet, in der GU zu wohnen. Nach zwei Jahren besteht rechtlich die Möglichkeit, in eine privat gemietete Wohnung umzuziehen (soweit vorhanden). Für diese sogenannte Anschlussunterbringung sind die Städte und Gemeinden zuständig.

Mehr über die Unterbringung von Geflüchteten erfahrt ihr hier

 

Die Diskussion auf Landesebene

Anfang 2020 kam es auf Landesebene anlässlich eines Antrags der SPD-Fraktion zu einer Diskussion über den Umgang mit gut integrierten Menschen ohne Bleiberecht (= Geduldete). Dabei ging es um die Frage, ob Asylbewerber:innen mit fester Arbeitsstelle (aber ohne Bleiberecht) abgeschoben werden dürfen. Diese Frage wurde innerhalb der Landesregierung (Grüne / CDU) kontrovers diskutiert. Während die Grüne Fraktion deutlich hinter der Unternehmer-Initiative „Bleiberecht durch Arbeit“ stand, sah Innenminister Strobl (CDU) seinen Ermessensspielraum auf Landesebene bereits ausgereizt. „Ermessen kann man nur dort ausüben, wo es auch ein Ermessen gibt.“ sagte er und verwies außerdem auf die Regierungskoalition im Bund: „Aufenthaltsrecht ist Bundesrecht, das das Land nur vollzieht.“

 

Warum hat die Grüne Fraktion dann trotzdem gegen den Antrag der SPD auf Bleiberecht für Personen mit Arbeit gestimmt?

In der politischen Arbeit müssen ständig Kompromisse eingegangen werden. Das ist vor allen Dingen dann der Fall, wenn zwei Parteien ein Bündnis, also eine Koalition eingehen, um regieren zu können. In diesem konkreten Fall ging es um mehrere innenpolitischen Vereinbarungen, die die Regierungskoalition Mitte Dezember 2019 getroffen hatte. Unter anderem ging es um ein neues Polizeigesetz, wonach Polizisten in bestimmten Fällen künftig sogenannte Bodycams auch in Wohnungen oder Diskotheken einsetzen können. Die Grünen im Landtag wollten das neue Polizeigesetz nicht mittragen, solange weiterhin Flüchtlinge mit Arbeit abgeschoben werden. Infolge kam es zu einem politischen Kompromiss, bei dem die Grünen im Landtag gegen den SPD-Antrag stimmten, gleichzeitig jedoch mehrere Initiativen für das Bleiberecht für gut integrierte Geduldete starteten.

Was genau die Grünen im Landtag unternommen haben, könnt ihr hier nachlesen

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So wie hier eine Gemeinschaftsunterkunft in Heidelberg stellen wir uns Mehrfamilienhäuser für die Anschlussunterbringung vor.