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Lärmaktionsplan 4 ist auf einem guten Weg

| Aktuelles 

Die Stadt Friedrichshafen ist verpflichtet, im Rahmen der Lärmaktionsplanung Stufe 4 (LAP 4) mindestens für alle Bundes- und Landesstraßen von über 8200 Kfz/24 Stunden eine Lärmaktionsplan aufzustellen. Laut Sitzungsvorlage hat die Stadtverwaltung trotz Fristen und personeller Engpass-Situationen freiwillig einen sehr umfassenden Untersuchungsumfang für den LAP 4 festgelegt und mit höchster Priorität bearbeitet.

Wie in der Sitzungsvorlage zu lesen, haben Probeberechnungen ergeben, dass es in Friedrichshafen bereits ab 3000 Kfz/24 Stunden zu deutlichen Überschreitung von Lärmgrenzwerten an Straßen kommen kann. Zur Verbesserung der Lebensqualität werden daher alle Straßenzüge mit mindestens 3000 Kfz/24 Stunden freiwillig in die Untersuchungen aufgenommen. Ausgeschlossen werden Streckenabschnitte, die bereits Teil an der Tempo-30-Zone innerhalb von Wohngebieten sind oder in Gewerbegebieten verlaufen.

 

Geringere Geschwindigkeit = Weniger Lärm

Die effektivste Maßnahme Lärm zu reduzieren, ist die Reduzierung der Geschwindigkeit. Diese Maßnahme ist zudem kostengünstig und schnell umsetzbar. Das Maßnahmenkonzept sieht daher für den ersten Schritt eine Wirkungsanalyse der Geschwindigkeitsbeschränkungen als Grundlage vor.

 

Das wurde im Gemeinderat beschlossen (Vorlage 2024 / 216)

  • Die Ergebnisse der Lärmkartierung und das Maßnahmenkonzept (Grobkonzept) für den Lärmaktionsplan der Stufe 4 (LAP 4) werden durch den Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
  • die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des vorgeschlagenen Maßnahmenkonzeptes die Wirkung Analyse der Lärmminderungsmaßnahmen durchzuführen und auf dessen Grundlage den Entwurf des Lärmaktionsplanes zu erarbeiten.
  • Die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 85.000 € Wert werden im Haushaltsverfahren 2025/26 berücksichtigt.

Und ergänzend dazu (Vorlage 2024 / 216/1)

  • Die in der Vorlage aufgeführte Umsetzung möglicher Maßnahmen aufgrund der aktuellen Novellierung der Straßenverkehrsordnung durch die Straßenverkehrsbehörde wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  • Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Lärmaktionsplan in seiner finalen Fassung spätestens in der Juli-Sitzungsrunde 2025 einzubringen

 

So geht’s weiter

Die Verwaltung sichert zu, die kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen z.B. zur Lückenschlussregelung oder zur Entschärfungehebung von Gefahrenlagen, zu prüfen und wenn möglich zügig umzusetzen. Dazu zählt z.B. eine Querungshilfe im Bereich der Bahnhofstraße in Kluftern.

Im Rahmen der Erarbeitung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes der Stufe 4 wird eine freiwillige Öffentlichkeitsveranstaltung zur Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger durchgeführt. Diese findet am 15. Januar (17 Uhr, Graf-Zeppelin-Haus) statt.

Im Anschluss erfolgt die Erarbeitung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes. Der Entwurf wird in den Gremien beraten und beschlossen. Nach Beschluss durch die Gremien erfolgt mit dem Planentwurf die formale Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes soll im ersten Quartal 2025 in die Gremien kommen. Im Anschluss kann die formelle Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit erfolgen. Die Verwaltung strebt einen finalen Beschluss des Lärmaktionsplanes vor der Sommerpause 2025 an.

 

Statement von unserem Fraktionsmitglied Claudia Huesmann

Unsere Fraktion setzt sich für eine zügige Umsetzung von kurzfristig realisierbaren Maßnahmen ein sowie für eine zügige Ausarbeitung der konkreten Maßnahmenplanung. Die lärm- und dadurch gesundheitsbelasteten Bürger müssen geschützt werden.

Wir stehen zu Tempo 30, weil

  • dies eine schnell umsetzbare und kostengünstige Maßnahme ohne zusätzliche Genehmigungen oder bauliche Erfordernisse darstellt
  • der Lärmschutz für Friedrichshafen zeitnah wirksam werden kann
  • die reduzierte Geschwindigkeit nicht nur effektiven Lärmschutz bewirkt, sondern auch zu einer besseren Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer beiträgt.
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